Bußgeld

Unterstützung der Stiftung Notfallseelsorge durch die Zuteilung von Geldauflagen und Bußgeldern


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Die Geschäftsstelle der Stiftung Notfallseelsorge ist auf die Verwaltung von Bußgeldern eingerichtet:

  • Wir führen ein separates Bußgeldkonto.
  • Wir sind bei der Zentralstelle „Geldauflagen“ bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf und beim Landgericht Saarbrücken gelistet.
  • Wir verpflichten uns, den Eingang der zugewiesenen Geldauflagen zu überwachen und Verzögerungen umgehend dem Gericht zu melden.
  • Spendenquittungen werden für Bußgelder auf keinen Fall ausgestellt.
  • Die Stiftung Notfallseelsorge wurde vom Finanzamt Düsseldorf-Nord zum 01.01.2005 unter der Steuernr. 105/5891/1598 als gemeinnützig anerkannt.

Bußgeld-  und Geldauflagen-Konto:
Stiftung Notfallseelsorge der Evangelischen Kirche im Rheinland
IBAN DE62 3506 0190 0011 2112 16
bei der KD-Bank eG  – BIC: GENODED1DKD


Flyer zum Downloaden