Schnellzugriff: Spenden | Bußgelder | Helferquelle | Nachsorge
Die Geschäftsstelle der Stiftung Notfallseelsorge ist auf die Verwaltung von Bußgeldern eingerichtet:
- Wir führen ein separates Bußgeldkonto.
- Wir sind bei der Zentralstelle „Geldauflagen“ bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf und beim Landgericht Saarbrücken gelistet.
- Wir verpflichten uns, den Eingang der zugewiesenen Geldauflagen zu überwachen und Verzögerungen umgehend dem Gericht zu melden.
- Spendenquittungen werden für Bußgelder auf keinen Fall ausgestellt.
- Die Stiftung Notfallseelsorge wurde vom Finanzamt Düsseldorf-Nord zum 01.01.2005 unter der Steuernr. 105/5891/1598 als gemeinnützig anerkannt.
Bußgeld- und Geldauflagen-Konto:
Stiftung Notfallseelsorge der Evangelischen Kirche im Rheinland
IBAN DE62 3506 0190 0011 2112 16
bei der KD-Bank eG – BIC: GENODED1DKD
Flyer zum Downloaden