Konzept zum Schutz vor sexualisierter Gewalt

Die Evangelische Kirche im Rheinland hat durch die Landessynode am 15. Januar 2020 ein Kirchen­gesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt verabschiedet. Dieses ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Es verpflichtet alle Körperschaften zur Erstellung eines Schutzkonzepts. Die Kirchenleitung hat am 9. Dezember 2021 ein Schutzkonzept für die Evangelische Kirche im Rheinland beschlossen. Dieses dient als Rahmen für die Schutzkonzepte der unselbstständigen Einrichtungen auf landeskirchlicher Ebene, wie dem Landespfarramt für Notfallseelsorge.

Hier können Sie das Schutzkonzept des Landespfarramtes für Notfallseelsorge herunterladen:

Schutzkonzept Notfallseelsorge Stand 2022-06-14


Hier einige wichtige Auszüge aus dem Konzept:


Interventionsleitfaden bei sexualisierter Gewalt in der Arbeit mit Schutzbefohlenen

Das entsprechende Kapitel ist ab Seite 15 zu finden. Schutzkonzept
Eine erste Orintierung gibt diese Grafik (pdf-Download):

Interventionsleitfaden


Vertrauensperson und Ansprech- und Meldestelle der Evangelischen Kirche im Rheinland bei Verdachtsfällen sexualisierter Gewalt

siehe auch auf der eigenen Homepage:
Vertrauenspersonen auf Ebene der Landeskirche

Im Verdachtsfall sind die benannten Vertrauenspersonen der Evangelischen Kirche im Rheinland erste An­sprechpartnerInnen. Bitte zögern Sie im Falle einer Vermutung oder eines Verdachts nicht, mit einer der Vertrauenspersonen Kontakt aufzunehmen. Sie kennt Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten und berät Sie vertraulich.

Vertrauenspersonen des Landeskirchenamtes der Evangelischen Kirche im Rheinland sind:
Frau Erika Georg-Monney, 0211-4562-471, Vertrauensperson.georg-monney@ekir.de
Herr Dr. Felix Müller, 0211-4562-210, vertrauensperson.mueller@ekir.de
Frau Lara Salewski, 0211-4562-369, vertrauensperson.salewski@ekir.de

Ein begründeter Verdacht muss bei der landeskirchlichen Meldestelle gemeldet werden. Dies ist telefonisch unter 0211 – 4562-602, per Mail an meldestelle@ekir.de oder per­sönlich nach Vereinbarung im Landeskirchenamt, Hans-Böckler-Str. 7, 40476 Düssel­dorf möglich.

Die vertrauliche Beratung von Einzelpersonen und Einrichtungen kann ebenfalls durch die landeskirchliche Ansprechstelle erfolgen.

Die Ansprechstelle ist telefonisch unter 0211 – 3610312, per Mail an ansprechstel­le@ekir.de oder persönlich nach Vereinbarung in der Ansprechstelle, Graf-Recke-Str. 209a, 40237 Düsseldorf möglich.

Selbstverständlich kann eine Mitteilung von Betroffenen auch außerhalb der Evangeli­schen Kirche im Rheinland bei der unabhängigen zentralen Anlaufstelle .help kosten­los und auf Wunsch anonym unter 0800 5040112 oder an zent­rale@anlaufstelle.help vorgenommen werden

oder direkt beim Hilfetelefon des Unabhängigen Beauftragten gegen sexuellen Kindes­missbrauch der Bundesregierung erfolgen:

Hilfetelefon (bundesweit) Tel.:     0800 – 2255530.


Beschwerdemanagement des Landespfarramtes für Notfallseelsorge der Evangelische Kirche im Rheinland

Ablauf bei Beschwerden

Bei Beschwerden über sexualisierte Gewalt sind die Vertrauenspersonen der Evangelischen Kirche im Rheinland oder die landeskirchliche Ansprechstelle unmittelbar AnsprechpartnerInnen. Das Vorgehen richtet sich nach dem vorgeschriebenen Interventionsleitfaden.

Für Beschwerden allgemeiner Art gilt folgender Ablauf:

  • Die Leitung des Landespfarramtes für Notfallseelsorge der Evangelischen Kirche im Rheinland nimmt Beschwerden schriftlich, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch entgegen, ohne persönlich oder inhaltlich zum Vorwurf Stellung zu nehmen und erläutert den Verfahrensweg. Mitarbeitende, denen gegenüber Beschwerden ausgesprochen werden, informieren hierüber unverzüglich die Leitung.
  • Bei telefonischer oder persönlicher Beschwerde fasst die Leitung den genauen Wortlaut der Be­schwerde zusammen, um diese angemessen zu erfassen. Sie erklärt dem Beschwerdeführer o­der der Beschwerdeführerin, dass sie mit der betreffenden Mitarbeiterin oder dem be­treffenden Mitarbeiter über den Anlass der Beschwerde sprechen wird und bietet dem Beschwerdeführer bzw. der Beschwerdeführerin eine Rückmeldung an.
  • Die Leitung informiert zeitnah die entsprechende Mitarbeiterin bzw. den Mitarbeiter über die Beschwerde, hört sich deren bzw. dessen Sicht an und bespricht mit dem Mitarbeiter bzw. der Mitarbeiterin das weitere Vorgehen. Bei einer schriftlichen Beschwerde erhält der Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin eine Kopie.
  • Bei eventuellen dienstrechtlichen Konsequenzen, Beschwerden von besonderer Bedeutung und schriftlichen Dienstaufsichtsbeschwerden sind die MAV und die verantwortliche Stelle des Landeskirchenamtes zu informieren und ggf. im weiteren Verlauf zu beteiligen.
  • Die Leitung gibt bei entsprechendem Wunsch in einem angemessenen Zeitraum Rückmeldung an den Beschwerdeführer bzw. die Beschwerdeführerin.
  • Die Leitung gibt eine abschließende Rückmeldung an den entsprechenden Mitarbei­ter bzw. die entsprechende Mitarbeiterin.
  • Für Beschwerden über die Leitung des Landepfarramtes für Notfallseelsorge ist deren Vorgesetzte/r zuständig.

Kontaktdaten:

Leitung des Landespfarramts für Notfallseelsorge:
Landespfarrerin Bianca van der Heyden, bianca.van_der_heyden@ekir.de, Tel. 0172 13 72 670
Landespfarramt für Notfallseelsorge, Missionstr. 9 a/b, 42285 Wuppertal

Zuständige Dezernentin:
Kirchenrätin Eva Bernhardt, eva.bernhardt@ekir.de, Tel. 0211/4562-536
Evangelische Kirche im Rheinland, Das Landeskirchenamt, Dezernat 1.3 Gemeinde, Hans-Böckler-Str. 7, 40476  Düsseldorf